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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von   K L E I N E   F E S T S C H M I E D E  // www.kleineFestschmiede.de
 

Vermietung von Hüpfburgen

1. Geltungsbereich

Für sämtliche Mietverträge und zusätzlichen Leistungen der "kleinen Festschmiede" (im Folgenden Vermieter genannt) gelten gegenüber ihren Kunden (im Folgenden Mieter genannt) die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Bedingungen bedürfen für ihre wirksame Einbeziehung der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.

2. Vertragspartner / Vertragsabschluss

Der Vertrag über die Vermietung von Hüpfburgen kommt zustande mit Tabea Werner als Inhaberin der Firma „kleine Festschmiede“, Meraner Str. 14, 85521 Ottobrunn, sobald die Vermietung durch den Vermieter bestätigt worden ist. Es gilt deutsches Recht. Mit dem Zugang einer formlosen Auftragsbestätigung per E-Mail, die der Vermieter an den Mieter sendet, kommt der Vertrag über die Vermietung der Hüpfburg zustande, mit dem der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet ist.

3. Leistungsumfang

Der Vermieter überlässt dem Mieter die ausgewählte Hüpfburg inkl. Zubehör (im Besonderen mit Gebläse, Bodenplane, Erdanker und Transportsack) zum Einsatz bei Veranstaltungen. Die Hüpfburg wird in technisch einwandfreiem und vollständigem Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Sollte dies nicht geschehen und fällt dadurch eine Vermietung aus, wird dieser Ausfall dem Mieter in vollem Umfang nach Abzug ersparter Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Die nachfolgenden Mietpreise sind für Selbstabholer. Auf Wunsch kann gegen Berechnung eines Entgelts ein Liefer- und Abholservice vereinbart werden. Der Liefer- und Abholservice beinhaltet nur das Bringen und Abholen der Hüpfburg. Der Auf- bzw. Abbau ist in diesem nicht enthalten, kann aber extra vereinbart werden.

4. Termine

Kann ein vom Vermieter bestätigter Miettermin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, die über eine Erstattung einer vorausgeleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere z. Bsp. entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten, Mehrkosten für eine Ersatzanmietung. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens des Vermieters oder auf Schadensersatz für vom Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

Die Mietdauer „1 Tag“ entspricht dem Zeitraum von 09:00 Uhr bis 09:00 Uhr des Folgetages. Werden Mietobjekte/Hüpfburgen nach 10:00 Uhr des Folgetages zurückgebracht, wird die Miete für einen weiteren Tag berechnet.

5. Preise

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen und Preislisten der Website www.kleineFestschmiede.de maßgebend.

Die auf der Website genannten Preise sind Brutto-Mietpreise. Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Mietobjektes durch den Mieter bzw. dessen Anlieferung durch den Vermieter bar zu bezahlen. Ohne vorherigen Zahlungseingang wird das Mietobjekt nicht herausgegeben/ausgeliefert/aufgebaut.

Für Ausfallzeiten durch ungünstige Witterungsverhältnisse oder durch eine Reparatur eines während der Mietzeit entstandenen Schadens am Mietobjekt wird kein Nachlass gewährt.

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren oder Gebühren für Abnahmeprüfungen vor Ort durch TÜV, Ordnungsamt, etc. trägt der Mieter. Er übernimmt die Einholung sämtlicher zivilrechtlich notwendiger Bewilligungen (Einholung der Zustimmung von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten) und/oder eventuell notwendiger Genehmigungen nach öffentlichem Recht (z. Bsp. nach der StVO) auf eigene Kosten.

6. Schäden am Mietobjekt

Reparaturen darf der Mieter am Mietobjekt nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen/ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Änderungen an der Hüpfburg werden von einem Meisterbetrieb bzw. Fachwerkstatt behoben sofern sie nicht fachgerecht erfolgt sind. Die anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

7. Rücktritt

Ein Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag ist bis zum Ablauf des dem Mietbeginn vorangehenden Tages möglich und hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitraum für die Einhaltung der nachfolgenden Fristen ist das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum der E-Mail. Der Vermieter erhebt folgende Rücktrittsgebühren, wobei ersparte Aufwendungen berücksichtigt wurden:

  • Rücktritt bis 8 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Auftragswertes

  • Rücktritt im Zeitraum 7 Tage bis 4 Tage vor Mietbeginn: 65% des Auftragswertes

  • Rücktritt im Zeitraum 3 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80% des Auftragswertes

Dem Mieter bleibt es nachgelassen, höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen.

Tritt der Mieter erst am Miettag oder später oder überhaupt nicht vom Mietvertrag zurück, bleibt er zur Mietzahlung in voller Höhe verpflichtet. Verringert sich der Zahlbetrag aufgrund rechtzeitiger Stornierung, erhält der Mieter ein etwaig zu viel gezahltes Entgelt zurückerstattet.

Soweit der Mieter Verbraucher ist und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht hat, bleibt dieses von den Regelungen zum Rücktritt unberührt.

8. Betrieb des Mietobjektes / Sicherheitsbestimmungen

Der Mieter bestätigt mit der Unterschrift, dass er einen sicheren Betrieb der Hüpfburg gewährleisten kann. Insbesondere achtet er darauf, dass geeignetes Personal in ausreichender Anzahl den Betrieb betreut, die Kinder während des Spielens auf der Hüpfburg beaufsichtigt und darauf achtet, dass sich nicht mehr Kinder auf der Hüpfburg befinden, als nach Betriebsanleitung oder Leistungsbeschreibung zugelassen, damit ein verletzungsfreier Betrieb gewährleistet ist.

Es ist darauf zu achten, dass sich keine Scheuerpunkte oder spitzen Gegenstände auf dem Boden befinden, auf dem die Hüpfburg aufgebaut wird. Unter die Hüpfburg ist die entsprechende Plane zu legen, damit die Hülle nicht beschädigt wird. Sie ist zu tragen oder auf einem dafür geeigneten Hilfsmittel zu transportieren, keinesfalls jedoch über den Boden zu ziehen.

Die Hüpfburg ist gegen Wind zu sichern und am Boden sicher zu befestigen. Bei Sturm oder starkem Wind ist der Betrieb einzustellen.

Die Hüpfburg ist ausschließlich gem. der gelieferten Betriebsanleitung und/oder der Anweisungen des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zu benutzen.

In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg ist Rauchen untersagt und Berührungen mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen sind zu unterlassen. Ein Sicherheitsabstand von Wärmequellen von mindestens 2 Metern ist einzuhalten, um eine Beschädigung und die Brandgefahr auszuschließen.

Die Hüpfburg darf ausschließlich ohne Schuhe betreten werden. Das Klettern an Wänden und Balken ist untersagt.

Bei der Benutzung der Hüpfburg sind Brillen, spitze, scharfkantige Gegenstände oder Schmuckstücke abzulegen. Lebensmittel dürfen nicht mit in die Hüpfburg genommen werden.

Mit der Hüpfburg dürfen keine Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen etc. behindert oder eingeschränkt werden. Zu anderen Objekten oder Gegenständen ist beim Aufbau der Hüpfburg ein Sicherheitsabstand zu berücksichtigen:

Eingangsbereich: 3,5 bis 4 m, Seiten und Rückseite 1,8 bis 2,5 m. Bei großem Menschenandrang sind diese Bereiche durch die Aufstellung von Absperrungen sicherzustellen, die mindestens 1 m hoch sein sollen.

Während der Benutzungsdauer muss das Gebläse (220 V) immer in Betrieb bleiben. Bei Regen ist das Gebläse auszuschalten bzw. stromfrei zu schalten und trocken unterzustellen!

Ausschließlich die verantwortliche Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. Es muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden und es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden.

Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. Die Hüpfburg darf nicht betreten werden, bevor diese vollständig aufgeblasen ist. Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein.

Evtl. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden!

9. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt nebst mitgeliefertem Zubehör muss sauber, trocken und ordnungsgemäß zusammengelegt und verpackt zurückgegeben werden. Anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter Reinigungs- bzw. Reparaturarbeiten abhängig vom Zeitaufwand mit jeweils 30,00 € je Stunde in Rechnung zu stellen.

10. Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden sind.

Für alle Gefahren, die durch die Nutzung der Hüpfburg entstehen, hat der Mieter zu haften und sich den Gesetzen entsprechend abzusichern und zu versichern. Mit der Abnahme des Mietobjektes bestätigt der Mieter, dass ausreichend ausgebildetes Betreuungspersonal und ein ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sind.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Hüpfburg entstehen, die außerhalb seines Einflussbereichs stehen. Hiermit ist im Besonderen der Transport, der Auf- und Abbau und der Einsatz gemeint, soweit diese Arbeiten nicht vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen ausgeführt werden.

Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust der Hüpfburg haftet der Mieter und hat dem Vermieter die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung nach Rechnungslegung zu erstatten.

Vom Haftungsausschluss des Vermieters nicht umfasst sind Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind.

Montageanleitung, Bedienungsanleitung/Betriebshinweisen und Anweisungen des Vermieters oder dessen Erfüllungsgehilfen sind unbedingt zu folgen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Mieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

11. Widerrufsrecht

Ist der Teilnehmer Verbraucher, also eine natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken abgibt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, hat er nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht. Für das Widerrufsrecht gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen, die im Folgenden wiedergegeben sind:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tabea Werner, Meraner Straße 14, 85521 Ottobrunn, Tel.: 0163-2600841, E-Mail: Servus@kleineFestschmiede.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufsrechts

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mietteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn , mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft. Dies zieht nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingen nach sich.

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